Steht eine Betriebsprüfung ins Haus, sind viele Unternehmen verunsichert und wissen oft nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Auch, weil Steuernachzahlungen drohen können. Für die Kanzlei LÜCKE UND LÜCKE sind Betriebsprüfungen Tagesgeschäft. Wir helfen Ihnen dabei, alles gut vorzubereiten und souverän zu meistern.
Auswertung von Betriebsprüfungsberichten
Steuerliche Auswirkungen der Betriebsprüfung
Berechnung der Steuerlast
Nicht selten kommen Betriebsprüfer bei der Prüfung zu Hinzuschätzungen und damit zu einem betrieblichen Mehrergebnis, das Steuernachzahlungen mit sich bringt. Spätestens jetzt ist ein versierter steuerlicher Berater ratsam. Wir bei LÜCKE UND LÜCKE haben jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Betriebsprüfung. Wir kennen den genauen Ablauf des Verfahrens, Abgabefristen, unbequeme Fragen und helfen Ihnen bei deren Beantwortung. Ihr Vorteil: Auf Basis dieses Wissens konnten wir bereits viele Mandanten vor Steuernachzahlungen bewahren.
Die Zukunft der steuerlichen Beratung liegt in der Digitalisierung. Wir bei LÜCKE UND LÜCKE bieten Ihnen nicht nur einen komfortablen digitalen Beleg- und Informationsaustausch, sondern können Sie dank modernster Technik bundesweit schnell und zielführend beraten. Mit unserem Systempartner DATEV eG können wir Ihnen auch bei der Buchhaltung vollständig digitale Prozesse ermöglichen. Gleichzeitig sind wir stets persönlich für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Wir bieten Ihnen unter anderem:
Wir begleiten Sie persönlich auf dem Weg in die digitale Zukunft und übersetzen Ihre unternehmerischen Prozesse ins Digital. Interesse? Dann sprechen Sie uns an.
Die Betriebsprüfung wird meist durch eine Prüfungsanordnung eingeleitet. Bei bewussten steuerlichen Unregelmäßigkeiten haben Sie nun letztmalig die Chance, vor Bekanntgabe der Prüfungsanordnung den steuerrelevanten Sachverhalt z.B. durch eine Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung anzuzeigen, ohne steuerstrafrechtliche Auswirkungen zu riskieren. Sie brauchen Hilfe? Dann fragen Sie Florian Lücke.
Florian Lücke ist im Großraum Uelzen, Salzwedel und Lüneburg der einzige zertifizierter Fachberater für Steuerstrafrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht. Er berät Mandanten diskret und prüft auch, ob eine Selbstanzeige sinnvoll ist oder nicht. Denn: Bei der Selbstanzeige drohen viele Fallstricke. Diese gilt es genau im Blick zu behalten. Florian Lücke vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Instanzen.
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