Wir kennen die Gesetze und kümmern uns um ihr Recht – in allen Bereichen des Steuerstrafrechts. Auf unsere juristische Expertise ist Verlass: Als einzige Kanzlei im Großraum Uelzen, Lüneburg und Salzwedel berät und vertritt LÜCKE UND LÜCKE Sie durch einen zertifizierten Fachberater für Steuerstrafrecht (DAA).
Verfahrenseinstellungen nach § 153a StPO
Strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO
Aushandlung von Deals
Verfahrenseinstellung durch tatsächliche Verständigung
Nicht selten werden Mandanten durch ein Steuerstraf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren überrascht. Oft fehlt es an einer vorsätzlichen Steuerverkürzung. Wenn Sie dennoch in den Fokus der Finanzjustiz geraten, beraten wir ganzheitlich. Hierfür beziehen wir stets die individuelle Situation des Mandanten ein. Als Steuer- und Rechtsberatung ist unsere Herangehensweise fachübergreifend. Wir bei LÜCKE & LÜCKE vertreten Sie juristisch vor Finanz- und Verwaltungsgerichten und begleiten Sie auch bei Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeiten.
Die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist das persönliche Gespräch: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen, denn wir möchten die bestmögliche Strategie für Ihren Fall erarbeiten. Bei den Gesetzesgrundlagen sind wir stets auf dem neuesten Stand. Florian Lücke von LÜCKE UND LÜCKE ist Fachanwalt für Steuerrecht und einziger zertifizierter Fachberater für Steuerstrafrecht (DAA) im Großraum von Uelzen, Lüneburg und Salzwedel. Profitieren Sie von seiner Kompetenz und langjährigen Berufserfahrung ebenso, wie von unseren digitalen Prozessen.
Wir bieten Ihnen unter anderem:
Wir begleiten Sie persönlich auf dem Weg in die digitale Zukunft und übersetzen Ihre unternehmerischen Prozesse ins Digitale – beispielsweise für die digitale Betriebsprüfung. Interesse? Dann sprechen Sie uns an.
Steuerstrafverfahren sind branchenübergreifend. Wir betrachten jeden Fall individuell, denn neben den strafrechtlichen, den steuerlichen und den wirtschaftlichen Folgen sind weitere Konsequenzen zu beachten, wie z. B. die Berufsausübung, die Geschäftsführereignung oder der Widerruf des Jagdscheins.
Das Steuerstrafrecht birgt viele Fallstricke und damit Risiken für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen. Beispielsweise können unwissentlich getätigte Falschangaben zum Tatbestand der Steuerhinterziehung führen. Florian Lücke berät Sie, um Schaden abzuwenden oder vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Instanzen. Professionell und diskret.
Rademacherstraße 2
29525 Uelzen
Tel +49 581 2944
Fax +49 581 15512
Altperverstraße 62
29410 Salzwedel
Tel +49 3901 34902
Fax +49 3901 81142
© 2022 LÜCKE UND LÜCKE