Wie erfolgreich war Ihr Geschäftsjahr? Die Antwort darauf gibt Ihnen je nach Unternehmensfirmierung der Jahresabschluss oder die Bilanz. Die Kanzlei LÜCKE UND LÜCKE hilft Ihnen nicht nur dabei, sondern analysiert den Status quo – als Basis für Ihre nächsten Entwicklungsschritte und Investitionen.
Vorschläge zur Ergebnisoptimierung
Aufbereitung der Zahlen zur Darstellung der Vermögenslage
Erstellung eines Controlling Reports
Der Jahresabschluss ist ein Meilenstein im Geschäftsjahr und als Gewinn- und Verlustrechnung das Spiegelbild Ihrer unternehmerischen Leistungen. Er legt alle Zahlen und Fakten offen. Kreditinstitute, Lieferanten, andere Unternehmen und Aktionäre beurteilen Sie anhand dieser. Daher erstellen wir für Sie nicht nur gewissenhaft Jahresabschluss und Bilanz, sondern analysieren die gewonnenen Daten und beraten Sie individuell bei Ihren nächsten unternehmerischen Entscheidungen. Ihr nachhaltiger Erfolg ist unser Ziel.
Die Zukunft der Finanzbuchhaltung und Steuererklärung liegt in der Digitalisierung. Gemeinsam mit unserem Systempartner DATEV eG haben wir unsere Arbeitsabläufe selbst digital so aufgestellt, dass alle Systeme und Prozesse ineinandergreifen und das papierlose Büro Realität ist. Unsere Mandanten begleiten wir bei der Umsetzung Ihrer digitalen Buchführung, Lohnbuchhaltung oder Steuererklärung.
Wir bieten Ihnen unter anderem:
Wir begleiten Sie persönlich auf dem Weg in die digitale Zukunft und übersetzen Ihre unternehmerischen Prozesse ins Digitale – beispielsweise den Jahresabschluss. Interesse? Dann sprechen Sie uns an.
Alle Kaufleute sind dazu verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Doch für Kleinunternehmen und Freiberufler beispielsweise gibt es Ausnahmeregelungen. Wir kennen diese Vorgaben und sind durch kontinuierliche Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Gesetze. Unsere Erfahrung spricht für uns: Unternehmen aller Größen verlassen sich auf die Expertise unserer Kanzlei LÜCKE UND LÜCKE.
Freiwillig kann jeder Unternehmer eine Bilanz erstellen. Einige Unternehmer sind jedoch dazu verpflichtet, so z.B. der eigetragene Kaufmann, die OHG, die KG, die GmbH und die UG. Auch bei einem Jahresumsatz von 500.00 € oder einem Jahresgewinn über 50.000 € ist ein Unternehmer verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Sie ist zudem wichtige Entscheidungsgrundlage etwa für die Vergabe von Bankkrediten.
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